19. März 2018

noch ein Reisetipp – Vollmacht fürs fremde Auto

Wer mit einem fremden Auto – also nicht mit seinem eigenen – unterwegs ist, sollte immer eine Vollmacht des Fahrzeug-Eigentümers dabei haben. Denn wie sollte man dich sonst von einem gewöhnlichen Autodieb unterscheiden?
Bei Mietwagen ist des alles kein Problem, da hat man ja den Mietvertrag. Aber bei einem vom Kumpel ausgeliehenen Fahrzeuge braucht es unbedingt irgend einen entsprechenden Zettel.
Natürlich wird das nur selten kontrolliert - ausser an den Landesgrenzen. Und da kann es dann ohne eine Vollmacht dann ganz gschwind ganz blöde werden...

Meine selber gemachte Vollmacht könnt ihr hier herunterladen.

Und hier das Papier, das ich immer in Marokko verwende.

5 Kommentare:

  1. Das PDF lässt sich leider nicht betexten. Lieber Muger, hast Du auch eine editierbare Ausgabe?

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    1. das stimmt - ich dachte da eher an ausdrucken und unterwegs dann bei Bedarf/Notfällen ausfüllen. Aber ich schau mal...

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  2. Auch das Deutsch hätte gern ein Verb: "mein fahrzeug, immatrikuliert", also utilizieren, odr so, wobei immatrikuliert ja auch nicht übermäßig deutsch ist und dazu gehört eigentlich ein großgeschriebenes Fahrzeug ... Schweiz und Deutsch ...

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  3. Ein interessanter Kommentar vom Abacus... der offenbar nicht nur rechnen kann, sondern auch die Rechtschreibung hervorragend beherrscht.
    Dem Muger herzlichen Dank für das Bereitstellen des Downloads!!!

    Gregor

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    1. Jeder darf die Vollmacht nach seinen Wünschen verändern/anpassen. ;-)

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