Die Landwirtschaft ist seit den 1980-er Jahren in einem umfassenden Strukturwandel begriffen. Die Erzeugerpreise sinke, während die Anforderungen stetig steigen. Händeringend sucht die Branche nach Auswegen.
Gestern las ich nun dieses zauberhafte Inserat: «Bäuerin, XXL-Busen, putzt ohne Höschen deine Wohnung» (Zusammenfassung).
Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie das künftig wird, wenn sich dieser bäuerliche Nebenerwerb durchsetzt. Hagere Bergbauern mit schlaffen - öhhhm – ich will nicht dran denken.
Unter welchem Artikel werden hier wohl gemäss "Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) 910.13" Subventionen ausgerichtet?
AntwortenLöschenWohl am ehesten unter Art. 62 über Beiträge an Zuchthennen und Zuchthähne ;-)
Liebe Grüsse
Urs
Ich glaub nicht, dass sowas subventionsberechtigt ist. Die XXXL-Bäuerin verdient sich wohl mit der Deckprämie ein Zubrot.
Löschenliebe Grüsse vom Muger
Aber ist das erlaubt? Oder evtl ein Grund, die Subventionen zu streichen?
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