25. Juli 2012

Ausnahmefisch

«Fischausnahme verboten!!!» Ja, was jetzt - welche Ausnahme?

Man wird im Ungewissen gelassen...
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5 Kommentare:

  1. Da ist für dich betreten verboten!

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  2. Angeln ist erlaubt, nur darf der Fisch nicht aus dem Wasser geholt werden?

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  3. Grad letzte Woche habe ich von einem guten Freund in Deutschland gelernt, dass man Fische nicht am Ufer ausnehmen darf. Hatte ich nicht gewusst. Scheint hier also auch so zu sein.

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    1. ... aber dann müsste es "Fische ausnehmen verboten!" heissen. Oder so.

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