21. Januar 2011

Fussgängerinnenstreifen

Neulich konnte man überall lesen, sollen einige überflüssige Verkehrsschilder abgeschafft werden. Und alle Verkehrsschilder sollen künftig  „geschlechtsneutral“ gestaltet werden. Geschlechtsneutral, wie die Schnecken. Das mag ja eine nette Idee sein, aber...

Heisst es dann FussgängerInnenstreifen? Und wie bezeichnet man künftig die Frauenparkplätze?
„Parkplätze für Verkehrsteilnehmende weiblichen Geschlechts“
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5 Kommentare:

  1. Ganz einfach, das ist dann eben ein Personenstreifen. Wenn ein Person das Strasse überqueren will, muss es über so ein Streifen gehen, sonst wird es von ein Auto gestreift oder so.

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  2. Und ausserdem, wenn ein weibliches Mensch ein Auto parkieren will, soll es gefälligst ein neutrales Parkplatz benutzen. So ein Parkplatz kann ja nichts dafür, das das weibliche Mensch eine Frau ist.

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  3. "Personenstreifen" - das geht doch nicht! Personen sind viel mehr wie nur die Fussgänger. Also zum Beispiel die Töfffahrpersonen und die Personenschifffahrt. Und die dürfen doch nicht über den Fussgängerinnenstreifen - die doch nicht!

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  4. ... und ich wollte noch sagen, dass Frau G. hervorragen seitwärts parkieren kann. Sowas ist ja bei weiblichen Menschen eher selten anzutreffen.

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  5. Danke viel Mal für das Kompliment!!

    Es gehören eben nicht alle Frauen in die gleiche Kategorie beim PW fahren, besonders nicht wenn sie so gerne fahren, wie ich!!

    Ausser Sie fahren vielleicht einen grossen MöWo rückwärts ;-) hier braucht auch Frau G. noch einwenig Übung, aber Übung macht bekanntlich den Meister :-)

    Gruss von Frau G.

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